Für die Schülerinnen und Schüler der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung endet die Schulpflicht nach 11 Schulbesuchsjahren. Mit dem daran anschließenden Besuch der Berufspraxisstufe erfüllen sie auch ihre zweijährige Berufsschulpflicht. In Ausnahmefällen kann die Berufsschulpflicht verkürzt oder verlängert werden.

Die Schülerinnen und Schüler befinden sich an der Schwelle zum Erwachsenwerden. „Eine altersgemäße Pädagogik, erwachsengemäße Umgangsformen und die Auswahl von Unterrichtsinhalten, die den Prozess der Veränderung bis hin zum Erwachsenenleben unterstützen, sind Voraussetzung für die Loslösung von kindlichen Lebensformen“ (Richtlinienentwurf 2002).

Schwerpunkt der Arbeit ist die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf größtmögliche Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (SGB IX Sozialgesetzbuch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) und die Förderung individueller Selbstständigkeit und Selbstbestimmung.

„Zu den Förderaufgaben gehören die Weiterentwicklung und Stärkung der Fähigkeiten zur individuellen Lebensgestaltung und Selbstbestimmung, insbesondere Hilfen zur Loslösung von der Familie, Unterstützung bei der Suche nach eigenen Wohnformen, Stärkung der eigenen Möglichkeiten, die Freizeit zu gestalten, Begleitung bei der Gestaltung von partnerschaftlichen und freundschaftlichen Beziehungen“ (Richtlinienentwurf. 2002).

Die Berufspraxisstufe qualifiziert die Schüler dahingehend, dass sie in einem für sie erreichbaren Ausmaß aus verschiedenen Möglichkeiten auswählen, entscheiden und selbstbestimmt und eigenverantwortlich leben und handeln können.

Konkret werden dabei folgende Ziele angestrebt:

  • Erwerb und Festigung von Schlüsselkompetenzen, die im eigenverantwortlichen Leben und in der Berufspraxis gefordert sind
  • Vorbereitung auf nachschulisches Leben
  • Begleitung der Schülerinnen und Schüler bei ihrer individuellen Lebenswegplanung. Diese Schlüsselkompetenzen werden durchgängig in allen Lernbereichen bewusst gemacht und gefördert. Sie finden übergreifend im Unterricht Berücksichtigung. Zu den Selbstkompetenzen gehören z.B. Fähigkeiten wie Ausdauer, Zuverlässigkeit und realistische Selbsteinschätzung. Hinzu kommen die „Fach- und Sachkompetenzen“, die als Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung klar umrissener Aufgabenfelder zu verstehen sind.
  • Sie werden besonders in den einzelnen Lernbereichen „Persönlichkeit und soziale Beziehungen“, „Mobilität“, „Arbeit und Beruf“, „Wohnen“, „Freizeit“ und „Öffentlichkeit“ berücksichtigt und für die Belange der Schülerinnen und Schüler der Haldenwangschule modifiziert (aus Lehrplan für die Berufsschulstufe, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, München 2007).
  • Sozial-kommunikative Kompetenzen sind z.B. Kontaktfähigkeit, Teamfähigkeit, Konfliktbewältigung u.a. Unter dem Begriff Kognitive Kompetenzen sind Fähigkeiten wie Problembewusstsein, Planungsfähigkeit u.a. zusammengefasst und hier exemplarisch genannt.
  • „Durch die Einteilung in die drei Kategorien „Selbstkompetenzen“, „Sozial-kommunikative Kompetenzen“ und „Kognitive Kompetenzen“ werden inhaltliche Schwerpunkte gesetzt und Zusammenhänge verdeutlicht“ (Lehrplan für die Berufsschulstufe, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, München 2007).
  • Schlüsselqualifikationen sind „erwerbbare allgemeine Fähigkeiten, Einstellungen und Strategien, die bei der Lösung von Problemen und beim Erwerb neuer Kompetenzen in möglichst vielen Inhaltsbereichen von Nutzen sind“ (Bildungskommission NRW 1995).

Eine Übersicht über diese Lernbereiche bieten die von der Haldenwangschule entwickelten Schulcurricula, wo auch weitere Unterrichtsinhalte und die Fächer Sport, musische und ästhetische Bildung, Religion/Ethik und der Bereich der Kulturtechniken zu finden ist, wobei der letzte Bereich in der Berufspraxisstufe häufig integrierter Bestandteil des Unterrichts in den anderen Lernbereichen ist.

Stufenkonzept der Berufspraxisstufe zum Download

Prinzipien und Gestaltung des Unterrichts in der BPS

Die Arbeit mit jugendlichen bzw. erwachsenen Schülerinnen und Schülern beruht grundsätzlich auf einem erwachsenenbezogenen Konzept.

Es müssen sowohl individuelle Förderbedürfnisse berücksichtigt als auch Entscheidungsräume eröffnet und Mitbestimmung ermöglicht werden.

Die Schülerinnen und Schüler werden zur Selbsttätigkeit angeregt, indem ihre Interessen erfragt, Lernangebote für sie bereitgestellt und Lernprozesse eingeleitet werden. Sie sollen motiviert und in ihren Aufgaben unterstützt werden.

Selbstständiges und selbstbewusstes Handeln wird gefördert. Ein wertschätzender, kooperativer Umgang miteinander trägt wesentlich zum Lernerfolg bei. Es sollte allen die Möglichkeit gegeben werden, sich an Entscheidungs- und Planungsprozessen im Rahmen ihrer Fähigkeiten zu beteiligen. Gleichzeitig werden grundlegende Kompetenzen wie Pünktlichkeit und Höflichkeit durchgängig geübt und auch eingefordert.

In der Haldenwangschule stehen den Schülerinnen und Schülern der BPS in der Regel zwei Schuljahre zur Verfügung, um die Themen aus den unterschiedlichen Lernbereichen zu bearbeiten. Die Arbeit wird zu einem sehr großen Anteil klassenübergreifend gestaltet. Montags und dienstags finden sogenannte Praxistage für die Bereiche Werken, Hauswirtschaft, Wäsche- und Haushaltspflege und Gartenarbeit statt. Jeweils zum Schulhalbjahr wechseln die Gruppen, so dass jeder Schüler am Ende der zwei Berufspraxisstufenjahre jeden Bereich durchlaufen hat. Über die Zusammensetzung der Gruppen entscheiden die Lehrkräfte auf der Grundlage der Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler. Eine Wahlmöglichkeit nach Neigung und Interesse wird denjenigen Schülerinnen und Schülern geboten, die bereits alle o. a. Bereiche erfolgreich absolviert haben.

Weitere verbindliche Lerninhalte ergeben sich aus den Bereichen, die dem Lehrplan für die Berufsschulstufe, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, München 2007 entnommen sind.

Des Weiteren werden klassenübergreifend leistungsdifferenzierte Gruppen im Bereich der Kulturtechniken gebildet. Die Lerninhalte beziehen sich hauptsächlich auf den Erhalt von Fähigkeiten und die Förderung in konkreten Bereichen wie Umgang mit Geld, Umgang mit PC und Handy, Lesen von Fahrplänen, Schreiben von Einkaufzetteln, Lesen von Rezepten, Programmzeitschriften etc. und orientieren sich immer an Themen, die einen unmittelbaren Bezug zur lebens- und berufspraktischen Vorbereitung haben.

Das Cafe Mocca wird von den Schülerinnen und Schülern der Berufspraxisstufen betrieben. Die Schülerinnen und Schüler sind somit für den gesamten Ablauf verantwortlich, d.h. von der Raumgestaltung bis hin zur genauen Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen. Die Öffnungszeit für alle Schülerinnen und Schüler ist auf den Mittwochmittag gelegt. Bei entsprechender Wetterlage wird auch der Terrassenbereich des Schulhofes mitbenutzt.

Mitbestimmungs-, Wahl- und –Entscheidungsmöglichkeiten bieten die AGs im Nachmittagsbereich. Z. Zt. werden folgende AGs angeboten: Fußball, Chor, Medien- und Film, Theater, Snoezelen (nur für die Schwerstmehrfachbehinderten), Kunst /Gestalten, Mädchen-AG. Die Teilnahme erfolgt verbindlich für ein halbes Jahr.

Für die Entlassschülerinnen und –schüler ist die „AG18 plus“ verpflichtend. Hier werden in einer Kleingruppe nochmals intensiv die wichtigsten rechtlichen Lebensbereiche, welche nach der Schule für die jungen erwachsenen Menschen von besonderer Bedeutung sein werden behandelt.

So oft es geht soll der Unterricht in klassenübergreifenden Gruppen durchgeführt werden, damit den Schülerinnen und Schüler möglichst viele unterschiedliche Themenbereiche angeboten werden können. Um einen Überblick zu erhalten, welche Unterrichtsinhalte bereits besprochen und welche Kompetenzen erlangt wurden, wird für alle ein Lernnachweis anhand einer Dokumentation geführt. Gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern wird zu Beginn jeden Schuljahres festgehalten, welche Bereiche bereits erfolgreich absolviert wurden und welche im kommenden Schuljahr vorrangig bearbeitet werden sollen. Die Dokumentation ist eine wichtige Grundlage für die Planung der persönlichen Zukunft, die gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern erfolgen soll.

Die Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf werden nach Möglichkeit in diejenigen Lerngruppen integriert, in denen sie partizipieren können. Viele Unterrichtsgegenstände sind jedoch zu komplex. Daher wird klassenübergreifend eine Gruppe gebildet und Bereiche wie UK, Sport, Schwimmen, musisch/ästhetische Bildung, TEACCH entsprechend den Förderbedarfen angeboten.

Zukunftskonferenz / Berufswegeplanung

Die Beratung hat in der BPS einen sehr hohen Stellenwert. Zusammen mit ihren Lehrern, Erziehern oder Eltern finden die Schülerinnen und Schüler ihre Stärken und Fähigkeiten heraus. Als Grundlage dient auch die von den Schülerinnen und Schülern geführte Dokumentation ihrer Lernnachweise. Die Fragen: „Was kann ich, was will ich, was muss ich lernen?“ werden gemeinsam erörtert und in einer Zukunftskonferenz werden Wege erkundet, Zielvereinbarungen getroffen und Förderpläne hierzu entwickelt. Beteiligt an der Berufswegplanung sind nach Möglichkeit auch Vertreter des Arbeitsamtes und des IFD.

Der IFD bietet die Teilnahme am Modellprojekt STAR an. Ab Januar 2013 werden Potenzialanalysen durchgeführt, die handwerklich-motorische Fertigkeiten im Testverfahren abfragen. Nach der Analyse werden in einer Berufswegekonferenz und auch in Elterngesprächen Möglichkeiten von Langzeitpraktika, Tätigkeit in einem Berufsbildungswerk oder sogar Festeinstellung in Betrieben erörtert.

Tage der religiösen Orientierung für Entlass-Schüler bieten die Möglichkeit, sich mit Fragen der eigenen Lebensorientierung auseinanderzusetzen und auch hier Selbstkompetenz und Sozialkompetenz zu fördern.

Stufenkonzept der Berufspraxisstufe zum Download